Zuschuss für Bürostuhl bei der Krankenkasse und Rentenversicherung beantragen

Für Menschen, die unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, können sowohl die Krankenkasse als auch die Deutsche Rentenversicherung eine Unterstützung beim Kauf eines Bürostuhls bieten.

Dabei ist zu beachten, dass jede Krankenkasse ihre Förderung individuell bearbeitet, während die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss von bis zu 1.305 Euro anbietet. Dieser Zuschuss kann eine große Hilfe sein, um sich einen ergonomischen und passenden Bürostuhl zu leisten, der möglicherweise die Symptome einer gesundheitlichen Einschränkung lindern kann.

Werden Bürostühle bei allen Krankheitsbildern von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bezuschusst?

Ein ärztliches Attest ist ein wichtiger Schritt, um die Kostenübernahme für ein spezielles Krankheitsbild durch die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung hat klare Richtlinien, die befolgt werden müssen, um eine Kostenübernahme zu erhalten.

Bei den Krankenkassen ist dies je nach Anbieter unterschiedlich und es können individuelle Vorgaben vorliegen. Um einen Zuschuss zu erhalten, ist es daher wichtig, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Dringlichkeit der Anschaffung bestätigt.

Zuschuss für Bürostuhl bei Krankenkassen und Rentenversicherung beantragen

Die Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben. Dies kann sie vor hohen Kosten durch Behandlungen, Krankengeld oder Reha-Maßnahmen schützen.

Es gibt jedoch einige Unterschiede in der Höhe der Zuschüsse, den Voraussetzungen sowie den geförderten Hilfsmitteln, die von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Daher ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Bedingungen zu informieren, um die besten Angebote zu erhalten.

Bei der Beantragung eines Zuschusses für den Kauf eines Bürostuhls durch Ihre Krankenkasse kann es vorkommen, dass Ihre Anfrage zunächst abgelehnt wird. In diesem Fall sollten Sie sich nicht einfach geschlagen geben, sondern darauf beharren, dass der Zuschuss eine lohnende Investition in die Erhaltung Ihrer Gesundheit ist.

Informieren Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter über die Voraussetzungen, die Ihre Krankenkasse für eine Zulassung voraussetzt. Es lohnt sich, konsequent zu bleiben und sich bei Nachfragen nicht abschrecken zu lassen.

Für die Anschaffung eines Bürostuhls mit Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie ein ärztliches Attest, einen Reha-Bericht sowie ein konkretes Angebot für den Stuhl.

Die Erstattungsbedingungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und die benötigten Unterlagen können entweder heruntergeladen oder postalisch angefordert werden. Um sicherzustellen, dass Ihre Krankenkasse eine Kostenerstattung für den Bürostuhl akzeptiert, empfiehlt es sich, sich vorab über die Zuschussmöglichkeiten zu informieren.

Dazu stehen Ihnen verschiedene Seiten zur Verfügung, auf denen Sie eine Übersicht über die von den Krankenkassen bezuschussten Hilfsmittel finden.

AOK: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/hilfsmittel/
Barmer: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/heil-und-hilfsmittel
DAK: https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel-a-z-2076662.html
IKK: https://www.ikk-classic.de/pk/rv/behandlungen/hilfsmittel-kosten
KKH: https://www.kkh.de/leistungen/hilfsmittel
Techniker Krankenkassen (TK): https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/hilfsmittel/zuzahlung-zu-hilfsmitteln-2001116

Die richtige Reihenfolge ist entscheidend

Möchten Sie den Bürostuhl durch Zuschüsse finanzieren, müssen Sie zunächst die Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen. Dieser bestimmt, welche Arbeitsmittel angeschafft werden.

Falls Sie selbstständig tätig sind, können Sie den Bürostuhl direkt kaufen. Anschließend senden Sie die Rechnung an die zuständigen Behörden. Doch Achtung: Es wird nur ein Zuschuss gewährt, wenn der Bürostuhl auch tatsächlich an Ihrem Arbeitsplatz zum Einsatz kommt.

Nachdem Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers eingeholt haben, suchen Sie nach konkreten Angeboten für einen geeigneten Bürostuhl. Dabei sollten Sie den genauen Preis und alle orthopädischen Funktionen des Stuhls beachten.

Diese Funktionen, die Sie bei der Anschaffung berücksichtigen wollen, sollten in Ihrem ärztlichen Attest aufgelistet sein. Meist sind Arbeitgeber hier bereit, Ihren Mitarbeitern entgegenzukommen und die Anschaffung zu bewilligen, jedoch ist dies meist an eine entsprechende Kostenübernahme durch Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung gebunden.

Daher ist es ratsam, vorher mit Ihrem Arbeitgeber die konkrete Vorgehensweise zu besprechen, um eine möglichst kostengünstige Anschaffung zu ermöglichen.

Wenn Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers eingeholt haben, sollten Sie nach einem Bürostuhl suchen, der Ihren speziellen orthopädischen Bedürfnissen entspricht. Achten Sie bei der Auswahl des richtigen Modells darauf, dass alle notwendigen Funktionen klar beschrieben und der genaue Preis angegeben sind.

Bevor Sie sich für einen Bürostuhl entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass alle Funktionen, die Sie benötigen, in Ihrem ärztlichen Attest aufgeführt sind. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sich einen Bürostuhl zulegen, der Ihre individuellen Anforderungen erfüllt und dennoch Ihren finanziellen Rahmen nicht übersteigt.

Um einen ergonomischen Bürostuhl zu erhalten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers sowie ein ärztliches Attest. Anschließend wenden Sie sich an die Krankenkasse oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Dort erhalten Sie die benötigten Antragsunterlagen und können Ihre Anfrage stellen.

Sollten Sie keines der Krankheitsbilder erfüllen, die von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden, bleibt Ihnen nur die Krankenkasse als direkter Ansprechpartner. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen, einschließlich des ärztlichen Attests, der Angebote für den Bürostuhl und der ausgefüllten Anträge, ein. Ihre Anfrage wird anschließend bearbeitet und Sie erhalten ein Ergebnis.

Halten Sie sich an Ihre Bitte und lassen Sie nicht nach, auch wenn Ihre Anfrage zunächst abgelehnt wurde. Erklären Sie dem Gegenüber, dass ein hochwertiger Bürostuhl helfen kann,

Ihren Gesundheitszustand zu verbessern und dadurch Kosten für die Firma entstehen können, wenn Sie nicht eingreifen. Darüber hinaus können auch längere Arbeitsausfälle vermieden werden, wenn Sie dem Antrag zustimmen.

Nicht für alle Krankheitsbilder gibt es Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung

Seit dem 01.04.2019 erhalten nur noch bestimmte, attestierte Krankheitsbilder den Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung. Darunter zählen:

  • Morbus Bechterew
  • Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
  • Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
  • Hüft- und Kniearthrodese
  • Girdlestone-Hüfte
  • Spondylodese

In den letzten Jahren konnten Personen mit Krankheitsbildern wie etwa einem Bandscheibenvorfall bis zu 435 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten. Aber auch jetzt besteht die Möglichkeit, dass man sich an seine Krankenkasse wendet, um Zuschüsse zu erhalten.

Für den Erhalt dieser Leistungen ist es notwendig, ein ärztliches Attest, ein Angebot für den Bürostuhl und die Formulare G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag, sowie G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben- Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind, einzureichen. Dadurch können Personen mit diesen Krankheitsbildern weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.

Ärztliches Attest des Facharztes muss Notwendigkeit bestätigen

Um einen orthopädischen Bürostuhl zu erhalten, müssen Sie über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen. Dieses muss klarstellen, dass die Anschaffung des Möbelstücks unumgänglich und notwendig ist, um die berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten.

Anstelle eines ärztlichen Attests können bei Reha-Aufenthalten auch Empfehlungen wie „eine erfolgreiche Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen“ vorliegen. Beides ist notwendig, um einen orthopädischen Bürostuhl zu erhalten und so eine gute Arbeitshaltung sicherzustellen.

Es ist unerlässlich, dass das Attest eindeutig belegt, dass die Anschaffung des speziellen Bürostuhls zwingend erforderlich ist und detaillierte Angaben über die benötigten Funktionen des Stuhls enthält.

Andernfalls kann es passieren, dass man mit einem wesentlich günstigeren Modell abgespeist wird. In der Regel fordern Atteste Bürostühle, die eine „nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche“ aufweisen und sich „den Bewegungen des Körpers anpassen“, um ein „aktiv-dynamisches Sitzen“ zu fördern.

Auch die benötigte Lordosenstütze sollte nicht vergessen werden. Für eine besonders angenehme Sitzposition können ergonomische Details wie beispielsweise eine konturierte Sitzfläche oder ein Sitzpolster sinnvoll sein.

Darf ich einen ergonomischen/orthopädischen Bürostuhl für zu Hause anschaffen?

Es ist tatsächlich möglich, dass Sie einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl für Ihr Homeoffice bezuschussen lassen können. Dafür müssen Sie entweder als Selbstständiger Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren oder aber, wenn Sie einer Arbeit im Homeoffice nachgehen, die Entscheidung Ihres Arbeitgebers einholen.

Sobald man das Einverständnis des Arbeitgebers hat, kann man sich an die zuständigen Stellen wenden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Dabei ist es egal, ob man nur zeitweise im Homeoffice arbeitet oder aber sein eigenes Büro in den eigenen vier Wänden hat.

Wie viel Zuschuss kann ich von der Deutschen Rentenversicherung erhalten?

Die Deutsche Rentenversicherung hat die mögliche Förderung für Anschaffungen zum 01.04.2019 auf 1.305 Euro angehoben. Damit können Menschen mit einer Behinderung auf Grundlage dieser Förderung einen finanziellen Beitrag für ihre Anschaffung erhalten.

Sollten die Kosten jedoch über der Summe von 1.305 Euro liegen, müssen Sie selbst einen Eigenkostenanteil übernehmen oder sicherstellen, dass Ihre Arbeitsstätte die zusätzlichen Kosten für die Anschaffung trägt.

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