Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sind eine ideale Ergänzung für den modernen, ergonomischen Arbeitsplatz. Leider sind die flexiblen Helfer in Ihren Anschaffungskosten teuer. Um die Kosten für Ihre Anschaffung zu senken, können Sie Anträge bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern einreichen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Zahlt die Krankenkasse beim höhenverstellbaren Schreibtisch?
Grundsätzlich ist keine Krankenkasse zur Zahlung eines höhenverstellbaren Schreibtisches verpflichtet. Die Zuschüsse variieren dabei stark von Krankenkasse zu Krankenkassen und den unterschiedlichen Präventionsprogrammen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch zählt aus Sicht der Krankenkasse als Präventionsmaßnahme bei Rückenbeschwerden.
Antrag für Zuschuss zum höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Krankenkasse einreichen
Bevor Sie den Antrag für den Zuschuss zu Ihrem höhenverstellbaren Schreibtisch bei Ihrer Krankenkasse stellen, sollten Sie sich genau über die Anforderungen der jeweiligen Hilfsmittel informieren. Einige Krankenkassen haben unter anderem eine Auflistung von Hilfsmitteln, die sie zu Präventionsmaßnahmen mit einem festen Betrag bezuschussen. Findet sich der höhenverstellbare Schreibtisch oder etwas Vergleichbares in dieser Auflistung, stehen Ihre Chancen besser, eine Zustimmung zu erhalten.
Egal bei welcher Krankenkasse Sie sind, damit der Antrag von Ihrer Krankenkasse möglich ernst genommen wird, sollten Sie dabei ähnlich vorgehen wie bei einem Antrag an andere Sozialversicherungsträger. Reichen Sie daher unbedingt ein ärztliches Attest bei der Antragsstellung an Ihre Krankenkasse mit ein.
Aus diesem sollte hervorgehen, dass der höhenverstellbare Schreibtisch ein notwendiges Element darstellt, um Ihre Arbeitskraft dauerhaft zu erhalten. Besonders effektvoll sind dabei Atteste, die von einem Betriebsarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden. Zwar können auch Hausärzte theoretisch Atteste für die Antragsstellung bereitstellen, diese gewichten Krankenkassen jedoch häufig weniger als die Aussagen von Fach- und Betriebsärzten.
Auch wenn der jeweilige Termin bei einem Facharzt vermutlich mit langen Wartezeiten verbunden ist, lohnt es sich daher dennoch, den Gang zum Facharzt zu wählen. Sollte Ihr Unternehmen groß genug sein, um über einen Betriebsarzt zu verfügen, sollten Sie sich in jedem Fall direkt an diesen wenden. Betriebsärzte sind besonders mit den Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes vertraut und können daher genaue Aussagen zu den anfallenden Belastungen treffen und wie diese durch den Einsatz des höhenverstellbaren Schreibtisches vermieden werden könnten.
Eine Übersicht zu den von Ihrer Krankenkasse geförderten Hilfsmitteln können Sie auf diesen Seiten finden:
- AOK: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/hilfsmittel/
- Barmer: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/heil-und-hilfsmittel
- DAK: https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel-a-z-2076662.html
- IKK: https://www.ikk-classic.de/pk/rv/behandlungen/hilfsmittel-kosten
- KKH: https://www.kkh.de/leistungen/hilfsmittel
- Techniker Krankenkassen (TK): https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/hilfsmittel/zuzahlung-zu-hilfsmitteln-2001116
Auch bei Antrag bei Krankenkasse – der Arbeitgeber ist der erste Ansprechpartner
Aus Sicht der Sozialversicherungsträger ist stets der Arbeitgeber derjenige, der sich vorrangig um die Bereitstellung eines ergonomischen Arbeitsplatzes zu bemühen hat. Bevor Sie sich daher mit einem Antrag an die Krankenkasse wenden, müssen Sie in jedem Fall zuerst Ihren Arbeitgeber kontaktiert haben. Selbst wenn sich dieser nicht bereit erklärt, sich an den Kosten für die Anschaffung zu beteiligen, benötigen Sie in jedem Fall seine Erlaubnis, um den höhenverstellbaren Schreibtisch später in den Büroräumen nutzen zu dürfen.
Die meisten Arbeitgeber sind von sich aus interessiert daran, Arbeitsausfälle zu vermeiden und erteilen Ihre Zustimmung daher in der Regel. Erhalten Sie diese Zustimmung nicht, ist es schwer den höhenverstellbaren Schreibtisch an den Arbeitsplatz zu bringen, da der Arbeitgeber die Entscheidungsfreiheit über die konkrete Nutzung und Einrichtung der Räume besitzt. Sind Sie als Selbstständiger tätig und arbeiten nicht unter einem Arbeitgeber, können Sie diesen Schritt getrost überspringen.
Mit wie viel Zuschuss meiner Krankenkasse kann ich rechnen?
Bei Zuschüssen von Krankenkassen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Die Summe Ihrer Förderung hängt daher von vielen Faktoren ab, wie der Krankenkasse selbst, der vorhandenen Fördermittel, einer potenziellen Beteiligung Ihres Arbeitgebers sowie den Kosten für den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches.
In den besten Fällen sind Zuschüsse von 800 bis 1.200 Euro möglich, bei den meisten Anträgen sollten Sie jedoch mit kleineren Zuschüssen durch Ihre Krankenkasse rechnen. Sollte der gewährte Zuschuss nicht genügen, um den Schreibtisch vollständig zu finanzieren, müssen Sie die restlichen Kosten dabei selbst tragen. Gegebenenfalls können Sie bei einem vorliegenden bewilligten Zuschuss auch erneut bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob er gewillt ist, sich an den verbleibenden Kosten zu beteiligen.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, geben Sie nicht sofort auf. Versuchen Sie die Krankenkasse argumentativ davon zu überzeugen, dass diese Maßnahme für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft erforderlich ist und sich positiv auf Ihre Krankheitszeiten und Arbeitsfälle auswirken wird. Besonders gut stehen Ihre Chancen für eine solche Argumentation, wenn bereits häufiger Arbeitsausfälle aufgrund von Rückenprobleme zustande kamen oder zuvor entsprechende Reha-Maßnahmen in der Vergangenheit erfolgt sind.
FAQ
Muss man Arbeitgeber mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch stellen?
Nein, auch wenn heutige Sozialleistungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung gern davon sprechen, dass höhenverstellbare Schreibtische eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzgestaltung darstellen, geht damit keinerlei Verpflichtung der Arbeitgeber einher, Ihnen einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu ermöglichen.
Lediglich die Pflicht zum Kauf eines höhenverstellbaren Bürostuhls ist vorgeschrieben.
Die meisten Arbeitgeber zeigen sich aber dennoch gewillt, die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und sind gegebenenfalls zur Anschaffung oder zur Beteiligung an den Kosten bereit.
Darf ich meinen höhenverstellbaren Schreibtisch schon bei Antragsstellung kaufen?
Nein, damit die Krankenkasse die Kosten für den höhenverstellbaren Schreibtisch übernimmt, dürfen Sie diesen auf keinen Fall bereits bei Antragsstellung oder davor verbindlich kaufen.
Dadurch erlischt der Anspruch auf einen Zuschuss. Gegebenenfalls sollten Sie bei der Krankenkasse mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten rechnen, bis Sie eine Aussage zu Ihrem Antrag erhalten.
Kann ich als Selbstständiger einen Zuschuss bei meiner Krankenkasse beauftragen?
Ja, auch Selbstständige können einen Antrag auf einen Zuschuss zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Krankenkasse stellen. Dafür sind die gleichen Voraussetzungen nötig wie bei einem klassischen Arbeitnehmer, nur dass Ihnen die Option fehlt, sich zusätzlich an einen Arbeitgeber zu wenden.
Bei Selbstständigen muss jedoch geklärt sein, dass der erworbene Schreibtisch lediglich den beruflichen Zwecken dient und zu Hause nicht im privaten Rahmen mitgenutzt wird.
Das lässt sich argumentativ gut darstellen, wenn Sie über ein Arbeitszimmer verfügen, das separat von den privaten Lebensräumen genutzt wird.