Höhenverstellbarer Schreibtisch Kostenübernahme [Überblick]

Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische gelten als zeitgemäße, ergonomische Arbeitsplatzgestaltungen. Dank des flexiblen Wechsels vom Sitzen und Stehen während der Arbeitszeiten wirken Sie sich hervorragend auf die Gesundheit von Arbeitnehmern aus. Allerdings können die Kosten für Anschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches besonders hoch ausfallen.

Welche Möglichkeiten für die Kostenübernahme eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches bestehen?

Möchten Sie einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch erwerben, können Sie sich an unterschiedliche Stellen melden, um einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme zu erwirken. Seit 2018 zählt die Deutsche Rentenversicherung jedoch nicht mehr darunter, da Sie vornehmlich die Arbeitgeber in der Verantwortung zur Stellung des Arbeitsplatzes sehen. Sie können sich daher an Ihren Arbeitgeber, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit sowie Ihre Krankenkasse wenden.  

Diese Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich

Damit Sie Chancen auf eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss haben, nötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem die Notwendigkeit der Anschaffung zum Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit hervorgeht. Dieses Attest sollte idealerweise von einem zuständigen Betriebsarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden. Die Aussagekraft des Attestes wird bei den betreffenden Behörden stärker gewichtet, wenn sie von einem Fach- oder Betriebsarzt stammen, auch wenn theoretisch auch die Stellung über einen Hausarzt möglich ist.

Trotz etwaiger längerer Wartezeiten auf einen Termin bei Fach- und Betriebsärzten lohnt es sich daher, diese Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Nicht jeder Betrieb verfügt über einen eigenen Betriebsarzt, sollte Ihr Betrieb jedoch einen besitzen, sollte er Ihre erste Anlaufstelle darstellen. Betriebsärzte sind detailliert mit den Arbeitsabläufen im Betrieb vertraut und wissen daher exakt um die Belastungen Ihres täglichen Arbeitstages sowie geeignete Präventionsmaßnahmen.

Neben einem ärztlichen Attest benötigen Sie bei der Einreichung Ihres Antrages eine Tätigkeitsbeschreibung sowie einen konkreten Kostenvoranschlag für den höhenverstellbaren Schreibtisch Ihrer Wahl.

Wie hoch die Kostenübernahme oder der Zuschuss genau ausfallen, hängt stark von der Institution ab, bei der Sie den Antrag eingereicht haben. Sollten nicht die kompletten Kosten übernehmen werden, müssen Sie übrige Kosten gegebenenfalls aus eigener Tasche aufbringen. Sollten jedoch etwa Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft einen Teil der Kosten übernehmen, fällt Ihr Eigenanteil bereits deutlich geringer aus.

#1 Höhenverstellbaren Schreibtisch beim Arbeitgeber beantragen

Ihr Arbeitgeber sollte stets die erste Instanz darstellen, an die Sie sich beim Interesse an einen höhenverstellbaren Schreibtisch wenden. Viele Arbeitgeber sind direkt interessiert daran, dass Ihre Arbeitskraft erhalten bleibt und die Ausfallzeiten am Arbeitsplatz daher möglichst gering ausfallen. Ihre Chancen, eine Kostenübernahme oder zumindest eine Zuzahlung Ihres Arbeitgebers zu erhalten, stehen daher gut.

Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinerlei finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, benötigen Sie sein Einverständnis, um einen höhenverstellbaren Schreibtisch in seinen Büroräumen nutzen zu dürfen. Da der Arbeitgeber über die Entscheidungsgewalt bezüglich der Bürogestaltung verfügt, können Sie den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch nicht ohne sein Einverständnis am Arbeitsplatz einsetzen.

#2 Höhenverstellbaren Schreibtisch bei Berufsgenossenschaft beantragen

Möchten Sie einen Zuschuss auf Ihren Bürostuhl direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragen, müssen dafür zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Die Beschwerden, durch die das zusätzliche Möbelstück erforderlich wird, müssen entweder auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurückgehen oder nachweislich mit einer Berufserkrankung in Verbindung stehen. Neben dem Attest, einer Tätigkeitsbeschreibung und dem Kostenvoranschlag benötigen Sie für das Einreichen bei der Berufsgenossenschaft den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.  

#3 Antrag auf Zuschuss zum höhenverstellbaren Schreibtisch bei Agentur für Arbeit

Ähnlich wie bei einem Antrag bei der Berufsgenossenschaft benötigen Sie für einen Antrag bei der Agentur für Arbeit eine vorliegende Berufskrankheit, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Das ärztliche Attest muss dabei gemeinsam mit einer Tätigkeitsbeschreibung und einem Kostenvoranschlag für Ihren Schreibtisch eingereicht werden. Dazu muss auch hier das Antragsformular „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ausgefüllt werden.

#4 Antrag auf Zuschuss zum höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Krankenkasse einreichen

Der Antrag auf Zuschuss zum höhenverstellbaren Schreibtisch sollte erst als letzte Instanz an Ihre Krankenkasse gehen, nachdem Sie andere Optionen bereits ausgeschöpft haben oder nicht für diese Infrage kommen. Je nach Krankenkasse kommt es hier zu sehr unterschiedlichen Förderprogrammen, auch die geförderten Hilfsmittel sowie Fördersummen unterscheiden sich stark.  

Grundsätzlich werden Zuschüsse zu höhenverstellbaren Schreibtischen von Krankenkassen auf Basis von Einzelfallentscheidungen gewährt. Es gibt daher keinen allgemeinen Anspruch auf einen jeweiligen Zuschuss, sodass Sie in Ihrem Einzelfall möglichst genau begründen müssen, warum Ihre Krankenkasse in diese Präventionsmaßnahme investieren sollte.

Einige Krankenkassen fördern von sich aus unterschiedliche Hilfsmittel, um die Arbeitskraft zu erhalten und informieren darüber auf Ihren Webseiten. Sollte ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein vergleichbares Hilfsmittel in der Auflistung von förderfähigen Hilfsmitteln genannt sein, stehen Ihre Chancen besser einen entsprechenden Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Eine Übersicht zu den von Ihrer Krankenkasse geförderten Hilfsmitteln können Sie auf diesen Seiten finden:

FAQ

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen?

Nein, es gibt keine Verpflichtung, die Ihren Arbeitgeber dazu zwingt, Ihnen einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen. Lediglich die Pflicht einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu liefern ist gesetzlich vorgeschrieben.

Allerdings bezeichnen Sozialversicherungsträger höhenverstellbare Schreibtische dennoch als zeitgemäße, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Die Kostenträger sehen also vorrangig den Arbeitgeber in der Verantwortung, diesen Arbeitsplatz bereitzustellen, was es erschwert, einen Zuschuss an anderer Stelle zu erwirken.

Kann ich meinen höhenverstellbaren Schreibtisch schon bei Antragsstellung erwerben?

Nein, unabhängig davon, bei wem Sie den höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen, dürfen Sie diesen nicht bestellen, bevor Sie die Zusage durch die gewählte Institution erhalten haben.

Kaufen Sie den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch schon vor oder während der Antragsstellung, erlischt Ihr Anspruch auf einen Zuschuss automatisch. Sie müssen die gesamten Kosten für das Möbelstück dann allein tragen.

Kann ich als Selbstständiger einen Zuschuss auf meinen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen?

Ja, die Möglichkeiten für den Antrag auf Zuschuss zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.

Allerdings fällt die Option 1, sich an den Arbeitgeber direkt zu wenden, damit natürlich heraus. Zusätzlich müssen Sie zu den bereitgestellten Antragsunterlagen als Selbstständiger versichern, dass der höhenverstellbare Schreibtisch lediglich beruflich und nicht privat genutzt wird.

Besitzer eines häuslichen Arbeitszimmers haben hier bessere Chancen einen Antrag zu bewilligen, da bereits eine separate Instanz von den privaten Wohnräumen gegeben ist. Bei Arbeitsnischen in ebenso privat genutzten Räumen kann ein erfolgreicher Antrag schwieriger ausfallen.

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