Die Anschaffungskosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch sind mitunter hoch. Nicht immer sind Arbeitgeber bereit, die Kosten für die eigenen Mitarbeiter zu übernehmen. Ein Antrag bei Sozialversicherungsträgern kann helfen, Ihre Kosten beim Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches zu senken.
Kann ich einen Antrag zur Kostenübernahme meines höhenverstellbaren Schreibtisches bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen?
Nein, seit dem Jahr 2018 zahlt die Deutsche Rentenversicherung keinerlei Zuschüsse zu höhenverstellbaren Schreibtischen mehr aus. Diese werden als „ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung“ angesehen, sodass die Deutsche Rentenversicherung die Arbeitgeber in der Verantwortung sieht. Allerdings können Einzelanträge bewilligt werden, wenn eine besondere Arbeitsplatzausstattung für Sie notwendig ist, etwa den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch speziell an eine Behinderung anzupassen.
Sozialversicherungsträger – an diese Alternativen zur Deutschen Rentenversicherung können Sie sich wenden.
Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung keinerlei Zuschüsse zu höhenverstellbaren Schreibtischen mehr bewilligt, sind sie nicht die einzige Option unter den Sozialversicherungsträgern, auf die Sie zugreifen können. Womöglich kommen die folgenden Institutionen für einen Zuschuss in Betracht:
- Berufsgenossenschaft
- Agentur für Arbeit
- Krankenkasse
Unabhängig davon, für welchen Sozialversicherungsträger Sie sich entscheiden, müssen gegebenenfalls andere Bedingungen erfüllt sein. Wenn Sie den Antrag bei der Berufsgenossenschaft einreichen möchten, sind zusätzliche Voraussetzungen notwendig. Entweder die Beschwerden, die zu dem Kauf führen, müssen auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurückzuführen sein oder es muss sich nachweisbar um eine Berufskrankheit handeln. Eine Berufskrankheit müssen Sie ebenso nachweisen, wenn Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen wollen.
Krankenkassen übernehmen Zuschüsse zu höhenverstellbaren Schreibtischen nur als Präventionsleistung bei Rückenproblemen. So variiert etwa bei Krankenkassen sehr stark, welche Hilfsmittel von der jeweiligen Krankenkasse wie hoch bezuschusst werden. Egal bei welchem Kostenträger Sie Ihren Antrag einreichen, der jeweils gewünschte höhenverstellbare Schreibtisch darf noch nicht verbindlich von Ihnen bestellt worden sein. Haben Sie den Kauf bereits getätigt, erlischt Ihr Anspruch auf den Zuschuss.
Beachten Sie zudem, dass Sie immer erst den Weg über Ihren Arbeitgeber gegangen sein sollten, bevor Sie sich an die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger wenden. Die meisten Arbeitgeber sind daran interessiert, die Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Selbst wenn die komplette Summe nicht von der Firma zur Verfügung gestellt wird, kann die Zustimmung einer Beteiligung Ihre Kosten senken. Zudem benötigen Sie in jedem Fall das Einverständnis Ihres Arbeitgebers, um den Schreibtisch im dortigen Büro nutzen zu dürfen.
Ein Attest wird zur Antragsstellung benötigt
Ob Sie sich nun an die Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit wenden möchten, Sie sollten stets über ein Attest verfügen, dass die Notwendigkeit für den Kauf des höhenverstellbaren Schreibtisches betont. Arbeiten Sie in einem größeren Unternehmen, das über einen Betriebsarzt verfügt, sollten Sie sich zunächst an den Betriebsarzt wenden. Da dieser genau mit Ihren Arbeitsbedingungen vertraut ist, weiß er um die Belastungen, die bei Ihnen am Arbeitsplatz auftreten.
Dadurch kann er nicht nur fundiert Aussagen darüber treffen, welchen Belastungen Sie täglich ausgesetzt sind, sondern ebenso hervorragend begründen, wie positiv sich die Anschaffung des gewünschten elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches auf diese auswirkt. Bei größeren Betrieben haben die zuständigen Betriebsärzte womöglich schon Erfahrung in der Antragsstellung gesammelt und können Ihnen so qualifiziert mit aufkommenden Fragen helfen.
Verfügt Ihr Unternehmen über keinen Betriebsarzt, sind der Hausarzt sowie ein spezialisierter Facharzt für die Ausstellung des Attestes zuständig. Bei einem Facharzt sind die Chancen für die Kostenübernahme dabei wesentlich höher, da Aussagen der zuständigen Fachärzte stärker gewichtet werden als die Einschätzung von Hausärzten. Darum lohnt es sich den Gang zum Facharzt zu wählen, selbst wenn Sie dabei länger auf einen Termin warten müssen.
FAQ
Kann ich meinen höhenverstellbaren Schreibtisch bereits vor Antragsstellung kaufen?
Nein, egal bei welchem der zuständigen Behörden Sie versuchen einen Zuschuss zu erwirken, wenn Sie den höhenverstellbaren Schreibtisch bereits vorher bestellen, erlischt Ihr Anspruch auf einen Zuschuss.
Darum sollten Sie den verbindlichen Kauf erst tätigen, sobald Sie die Bestätigung für einen Zuschuss erhalten haben. Sollte die bewilligte Summe die Kosten des höhenverstellbaren Schreibtisches nicht abdecken, müssen Sie die übrigen Kosten gegebenenfalls aus eigener Tasche aufbringen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu ermöglichen?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen den höhenverstellbaren Schreibtisch zur Verfügung zu stellen. Zwar sehen Sozialversicherungsträger ihn als „ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung“ und sehen daher vorrangig den Arbeitgeber in der Verpflichtung, ihn bereitzustellen.
Eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber geht damit jedoch nicht einher. Die meisten Arbeitgeber zeigen sich jedoch kulant oder bieten zumindest an, einen Teil der Kosten bei der Anschaffung zu tragen.
Kann ich als Selbstständiger ebenso einen Zuschuss zu meinem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen?
Ja, auch als Selbstständiger ist es möglich, einen Antrag auf Zuschuss zu Ihrem höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen. Da es hierbei keinen Arbeitgeber gibt, an den Sie sich zuvor wenden könnten, können Sie die Anträge direkt bei den Sozialversicherungsträgern einreichen.
Grundsätzlich gelten dabei die gleichen Richtlinien wie bei anderen Anträgen, allerdings müssen Selbstständige zusätzlich nachweisen, dass der Schreibtisch lediglich für Arbeitszwecke und nicht auch privat genutzt wird. Ein separates Arbeitszimmer, in dem der Schreibtisch steht, kann dabei argumentativ helfen.