Bürostuhl steuerlich absetzen im Home Office: So geht’s

Ergonomische Bürostühle sind lohnende Anschaffungen – besonders, wenn man die Investition zugleich von der Steuer absetzen kann. Arbeiten Sie zu Hause in einem eigenen Büro oder sind als Arbeitnehmer im Home Office tätig sind, können Sie bei der Anschaffung eines Bürostuhls steuerlich profitieren.  

Bürostuhl steuerlich absetzen im Home Office – welche Optionen gibt es?

Einen Bürostuhl können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie als Selbstständiger zu Hause tätig sind oder als Arbeitnehmer im Home Office zu Hause arbeiten oder auch ein Arbeitszimmer für Arbeitstätigkeiten zu Hause nutzen. Die Art, wie der Bürostuhl dabei bei der Steuer berücksichtigt wird, ändert sich jedoch geringfügig.

Bürostuhl im Homeoffice von der Steuer absetzen: So gehen Sie vor

Sofern Sie einer geregelten Arbeit nachgehen, bestehen mehrere Optionen einen Bürostuhl bei der Steuer geltend zu machen, wenn Sie diesen als Arbeitsmittel benötigen. Entscheidend ist dafür, dass Ihr Beruf auch voraussetzt, dass ein Bürostuhl als Arbeitsmittel notwendig ist. Für die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung spielt dabei ebenso der Preis des Bürostuhls eine große Rolle.

Bürostuhl absetzen als Selbstständiger

Sind Sie selbstständig tätig, können Sie den Bürostuhl über Ihre Betriebsausgaben geltend machen. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass Sie berufliche genutzte Gegenstände steuerlich absetzen dürfen. Dabei lässt sich jedoch zwischen zwei Fällen unterscheiden.

Kostet Ihr Bürostuhl weniger als 800 Euro, so können Sie ihn bereits vollständig in dem Jahr absetzen, in dem Sie ihn erworben haben. Das hat den Vorteil, dass Sie sich dabei nur einmal um das Absetzen des Bürostuhls kümmern und diesen für künftige Steuererklärungen nicht weiter berücksichtigen müssen.

Ist Ihr Bürostuhl teurer als 800 Euro (beziehungsweise 952 Euro inklusive der Mehrwertsteuer) müssen Sie ihn hingegen Jahr für Jahr absetzen gemäß den Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums. Für Bürostühle wird dabei eine Abschreibung über 13 Jahre vorgesehen, was bedeutet, dass Sie die Anschaffungskosten entsprechend über 13 Jahre verteilt absetzen müssen.

Da dies im Vergleich zur Absetzung im ersten Jahr mit wesentlich mehr Arbeitsschritten in den einzelnen Steuererklärungen verbunden ist, kann es sinnvoll sein, den Kauf eines Bürostuhls über 800 Euro zu überdenken.

Bürostuhl steuerlich absetzen im Home Office als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Bürostuhl über Ihre Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Entscheidend dafür ist, dass Sie die Büromöbel selbst angeschafft haben und Ihnen diese nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung stellt werden.

Bürostühle sind dabei nicht das einzige Arbeitsmittel, das Sie zu Ihren Werbungskosten zusammenfassen können. Ebenso zählen dazu die Fahrkosten zu Ihrer Arbeitsstätte und zurück sowie weitere Hilfsmittel wie Kopierpapier, Druckpatronen oder Fachliteratur.

Im Gegensatz zu Selbstständigen kann es als Arbeitnehmer schwieriger sein, das Finanzamt von der Notwendigkeit eines Arbeitszimmers zu überzeugen. Seit dem Beginn der Coronapandemie ist jedoch der Home-Office-Arbeitsanteil in unserer Gesellschaft signifikant gestiegen. Dadurch lassen sich Arbeitsmittel leichter vor dem Finanzamt absetzen.

Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie beim Absetzen Ihres Bürostuhls berücksichtigen müssen, zu wie vielen Anteilen Sie das Möbelstück privat und beruflich nutzen. Wird der Bürostuhl zu über 90 Prozent beruflich eingesetzt, setzen Sie ihn ganz bei der Steuer ab. Verwenden Sie ihn hingegen zur Hälfte der Zeit privat und zur anderen Hälfte beruflich, sollten Sie lediglich 50 Prozent des Möbelstücks absetzen.

Bürostuhl oder Arbeitszimmer absetzen – geht beides?

Die Absetzung Ihres Arbeitszimmers erfolgt nicht auf Grundlage der darin befindlichen Möbelstücke, sondern unter Betrachtung der Mietkosten, die Sie selbst für Ihr komplettes Eigenheim tragen. Für Besitzer von Eigenheimen können Sie sich an ortsüblichen Mieten für den Raum orientieren. Es ist daher sehr wohl möglich, Arbeitszimmer und Bürostühle separat geltend zu machen, im Gegensatz zu Arbeitsmitteln sind die Hürden für ein Arbeitszimmer jedoch entsprechend höher.

Damit ein Raum die Chance hat als ein Arbeitszimmer anerkannt zu werden, muss er vollständig von anderen Räumen abgetrennt sein und dafür auch über eine separate Tür verfügen. Eine Arbeitsecke in einem anderen Zimmer hat somit keine Chance die Voraussetzungen zu erfüllen. Ebenso darf der Raum im Gegensatz zu anteilig absetzbaren Möbelstücken wie dem Bürostuhl nicht privat genutzt werden.

Auch bei der Größe des Raums kann das Finanzamt schwer zu überzeugen sein. Selbst, wenn es der einzig mögliche Raum zur Einrichtung Ihres Arbeitszimmers ist, werden besonders große Räume womöglich nicht vollständig zum Absetzen bei der Steuer anerkannt.

Steuern absetzen im Homeoffice

FAQ

Kann ich meinen Bürostuhl im Home Office vollständig von der Steuer absetzen?

Sie können Ihren Bürostuhl zu 100 Prozent bei der Steuer geltend machen, wenn Sie ihn hauptsächlich beruflich nutzen. Nutzungen, die über 90 Prozent beruflich ausfallen, können vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Nutzen Sie das Möbelstück hingegen nicht nur beruflich, sondern auch im größeren Rahmen privat, dürfen Sie den Bürostuhl nicht vollständig von der Steuer absetzen.

Kann ich den Bürostuhl steuerlich absetzen im Home Office, wenn ihn mein Arbeitgeber stellt?

Nein, wenn Ihr Arbeitgeber die Büromöbel gezahlt hat, dürfen Sie selbst ihn nicht bei der Steuer geltend machen. Allerdings können dennoch weitere Arbeitsmittel oder die Beantragung einer Home-Office-Pauschale für Sie bei der steuerlichen Geltendmachung in Betracht kommen.

Sollten Sie gar einen kompletten Raum zum Arbeiten eingerichtet haben, können Sie versuchen, das Arbeitszimmer abzusetzen. Im Gegensatz zu Selbstständigen erkennt das Finanzamt jedoch nicht immer Arbeitszimmer von Arbeitnehmern an.

Home-Office-Pauschale und Bürostuhl absetzen – geht das?

Die Home-Office-Pauschale ist eine steuerliche Pauschale, die zur Deckung von zusätzlichen Kosten durch die Home Office Tätigkeiten eingeführt wurde.

Sie wird nach der Anzahl der Tage bestimmt, die eine Person im Home Office verbringt und betrifft nicht die Anschaffung der jeweiligen Arbeitsmittel. Daher können Bürostühle sowie die Home-Office-Pauschale beide unabhängig voneinander bei der Steuer geltend gemacht werden.

Teilen: