Wenn Sie einen Bürostuhl erworben haben, der beschädigt ist und die Garantie nicht mehr gültig ist, können Sie das Produkt möglicherweise auf Kosten des Herstellers austauschen oder reparieren lassen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt dafür 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs. Darüber hinaus kann der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie anbieten, die dann für einen längeren Zeitraum gültig ist. Zu beachten ist jedoch, dass diese freiwillige Garantie nicht immer angewendet werden muss.
Unterscheidung: Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Der Erwerb eines Bürostuhls kann vor kurzer oder länger zurückliegender Zeit erfolgt sein. Der zeitliche Aspekt ist hier entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen. Liegt der Kauf des Bürostuhls weniger als 2 Jahre zurück, so greift die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Diese verpflichtet Händler zum Austausch der Ware, zur Beseitigung von Mängeln oder zur Erstattung des Kaufbetrages. Auch ein vergleichbares Produkt kann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geliefert werden.
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein wichtiger Bestandteil des Käufer-Verkäufer-Vertrages. Für Produkte, die vor dem 01.01.2022 gekauft wurden, gilt, dass bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate automatisch davon ausgegangen wird, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
Für Käufe ab dem 01.01.2022 wird sogar ein ganzes Jahr angenommen. Danach müssen Käufer nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf beschädigt oder der Fehler schon vorhanden war. In diesem Fall ist der Händler Ihr Ansprechpartner.
Daher wird empfohlen, sich nicht mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie an diesen zu wenden, sondern direkt an den Verkäufer zu gehen.
Mit diesen Schritten setzen Sie Ihren Garantieanspruch für Ihren Bürostuhl durch
Schritt 1: Prüfen des Anspruchs
Es ist wichtig, sich vor dem Abschluss eines Garantieantrages über die Garantiebedingungen des Herstellers und Händlers zu informieren. Diese können von den gesetzlichen Gewährleistungen abweichen. Viele Hersteller bieten eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung, die die entsprechende Garantiezeit übersteigt.
Allerdings können die Bedingungen dieser Garantie variieren und nicht alle Defekte oder Bauteile eines Gegenstandes sind durch sie abgedeckt. Daher ist es wichtig, sich über die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers und Händlers zu informieren, bevor man einen Garantieantrag stellt.
Sie können hierbei auch eine Anleitung bei einem Fachhändler oder einem Kundenbetreuer in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Garantieansprüche vollständig berücksichtigt werden.
Schritt 2: Garantieanspruch oder Gewährleistungsanspruch anmelden
Sollten Sie eine Reklamation über einen Bürostuhl vornehmen wollen, ist es wichtig, dass Sie sich an den Hersteller oder Händler wenden. Am besten geeignet sind dafür eine E-Mail oder ein Brief, in denen Sie die Fehler detailliert beschreiben.
Ihnen ist es zudem empfohlen, einen Beleg, wie einen Kassenbon oder eine Rechnung, beizulegen, um nachzuweisen, dass Sie den Bürostuhl gekauft haben. Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, können Sie hierfür auf Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge zurückgreifen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Kauf vergewissern, dass Ihr Bürostuhl unter die Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistung fällt.
Der Hersteller oder Händler hat anschließend die Gelegenheit, die Probleme an Ihrem Bürostuhl durch eine Reparatur zu lösen. Hierzu wird in der Regel das Möbelstück in einer Werkstatt eingeschickt.
Der Hersteller übernimmt die Kosten für die Reparatur. Ein Austausch oder eine Erstattung der Ware, bevor ein Reparaturversuch unternommen wurde, kann nicht gefordert werden.
Schritt 3: Setzen Sie Fristen für Reparaturen
Als Kunde können Sie bei einer vereinbarten Reparatur dem Hersteller oder Händler eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens setzen. Diese sollte sich an der Art der benötigten Reparaturarbeiten orientieren.
Allerdings ist es nicht zwingend notwendig, einen realistischen Zeitraum anzugeben. Vielmehr können Sie den Hersteller oder Händler so auch dazu anhalten, die Reparaturarbeiten schnellstmöglich abzuschließen.
Ein Vorteil, den Sie bei der Setzung einer kurzen Frist haben, ist, dass Sie nicht gezwungen sind, mehrere Fristen zu setzen. Wenn Sie also beispielsweise eine Woche als Frist angeben und die Reparatur länger als das benötigt, können Sie dennoch Ihren Rücktritt vom Kauf erklären.
Es kann jedoch hilfreich sein, noch einige Zeit mehr abzuwarten, um dem Händler die Gelegenheit zu geben, die Arbeiten zu beenden, bevor Sie den Rücktritt offiziell erklären.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dem Händler einige Tage zusätzlich zum Abschluss der Arbeiten zu geben.
FAQ
Können bestimmte Defekte von der Garantie ausgeschlossen sein?
Hersteller haben die Freiheit, welche Schäden und Bauteile von einer Garantie ausgenommen werden. Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, wie weit die Garantie gehen muss.
Sie dient als Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Dadurch erhalten Verbraucher einen zusätzlichen Schutz und können sicher sein, dass sie bei Defekten oder anderen Problemen, die unter die Garantie fallen, abgesichert sind.
Können Hersteller beziehungsweise Händler die Gewährleistung oder Garantie verweigern?
Die Europäische Union hat festgelegt, dass Händlern und Herstellern die gesetzliche Gewährleistung nicht verweigert werden darf. Beide müssen sich an die vereinbarten Leistungsversprechen halten, die ihnen gegenüber dem Kunden gemacht wurden.
Oftmals wird jedoch eine Beteiligung eines Gerichts notwendig, um die Ansprüche des Kunden durchzusetzen, insbesondere, wenn der Hersteller oder Händler die Schuld für den entstandenen Schaden beim Kunden sieht.
Wenn dies der Fall ist, können sich Kunden auch an ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten.