Für alle, die in der Selbstständigkeit oder als Unternehmer tätig sind, ist es wichtig, dass sie ihre Steuerlast möglichst gering halten. Eine Methode, um die Abgaben zu minimieren, ist das Abschreiben von Bürostühlen.
Ob Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Arbeitnehmer, wer weiß, wie man die richtige Abschreibungsmethode anwendet, kann so seine Steuern sparen. Um das zu erreichen, ist es ratsam, sich eingehend über das Thema zu informieren und die Steuervorschriften genau zu kennen. Auf diese Weise kann man die Abgaben bewusst steuern und gezielt senken.
Wie kann man einen Bürostuhl abschreiben?
Bei der Wahl der Abschreibungsmethode für Ihren Bürostuhl sollten Sie den Kaufpreis berücksichtigen. Ein höherer Preis kann zu einer schnelleren Abschreibung führen. Die Regelabschreibung über 13 Jahre, wie von der Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben, kann jedoch immer gewählt werden.
Es gibt jedoch viele gute Gründe, sich für eine schnellere Abschreibungsmethode zu entscheiden, da dies die Kosten für Ihr Unternehmen in einem kürzeren Zeitraum verringert.
Welche Abschreibungsmethode kommt in Betracht?
Der Preis des Bürostuhls ist bei der Wahl der Abschreibungsmethode ein entscheidender Faktor. Es ist wichtig zu beachten, dass der Preis ohne den Aufschlag der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Die Frage, die sich stellt ist, ob der Bürostuhl von einer Privatperson (Arbeitnehmer), Selbstständigen, Freiberuflichen, Unternehmer oder Gewerbetreibenden abgeschrieben wird.
Die Anschaffungskosten des Bürostuhls sind hierfür ausschlaggebend und müssen deshalb in jedem Fall berücksichtigt werden.
Bei Arbeitnehmern gelten zwei unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Abschreibung eines Bürostuhls. Bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro kann der Stuhl über den Sofortabzug steuerlich abgesetzt werden.
Wird mehr Geld für den Stuhl ausgegeben, so ist eine Regelabschreibung über 13 Jahre vorgeschrieben. Freiberufler, Selbstständige, Unternehmen und Gewerbetreibende können dagegen aus vier verschiedenen Fällen auswählen. Werden für den Bürostuhl weniger als 250 Euro Nettokaufpreis aufgewendet, besteht die Wahl zwischen Sofortabzug und Abschreibung in 13 Jahren.
Bei Bürostühlen mit einem Nettokaufpreis bis 800 Euro können die Käufer zwischen einem Sofortabzug, einem Sammelposten über 5 Jahre oder der Regelabschreibung über 13 Jahre wählen.
Im Falle eines höheren Nettokaufpreises von 800,01 bis 1.000 Euro bleiben lediglich die Optionen des Sammelpostens oder der Regelabschreibung bestehen, um Kosten zu senken. So können die Anschaffungskosten in jedem Fall optimal abgesetzt werden.
Wenn der Nettokaufpreis eines Bürostuhls mehr als 1.000 Euro beträgt, gibt es nur noch die Möglichkeit des Abschreibens über einen Zeitraum von 13 Jahren.
Dies ist eine Regelabschreibung, die für alle Unternehmen gilt, die sich Büromöbel leisten möchten. Diese Regelabschreibung kann dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Kosten senken und einen Teil der Ausgaben abziehen können.
Alle Abschreibungsmethoden im Überblick
Unterschiedliche Arten der Abschreibung haben jeweils eigene Vor- und Nachteile. Obwohl es verschiedene Methoden gibt, ist der Preis der gekauften Büromöbel ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der richtigen Abschreibungsart. Außerdem können auch steuerliche Aspekte eine Rolle bei der Wahl der Abschreibungsart spielen. Daher lohnt es sich, vor der Entscheidung einen Experten zu Rate zu ziehen.
Sofortabzug
Seit dem 01.01.2018 können Bürostühle mit einem Kaufpreis von maximal 800 Euro im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung (Anlage N) abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich beruflichen Zwecken dienen.
Bei buchführenden Unternehmen werden die Stühle buchhalterisch als Betriebsausgabe auf ein entsprechendes Konto verbucht. Dazu zählen unter anderem Büromaterial, Büromöbel und Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Darüber hinaus können Unternehmen auch eine Investitionszulage erhalten, wenn sie neue Büromöbel angeschafft haben.
Regelabschreibung über Nutzungsdauer von 13 Jahren
Das Bundesministerium für Finanzen schreibt vor, Bürostühle über 13 Jahre zu nutzen, wie es den AfA-Abschreibungstabellen zu entnehmen ist. Daher ist die Regelabschreibung die grundsätzliche Abschreibungsmethode, unabhängig vom Kaufpreis des Bürostuhls.
Allerdings kann es in der Praxis vorkommen, dass Bürostühle kurzfristiger genutzt werden, wodurch ein lästiger administrativer Aufwand entsteht, um den Überblick zu behalten. Wenn Sie jedoch einen Bürostuhl für mehr als 800,01 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 1.000,01 Euro (alle anderen) erwerben, ist die Regelabschreibung verpflichtend.
Dann müssen Sie die Abschreibung auch dann noch über mehrere Jahre hinweg vornehmen, wenn Sie den Bürostuhl nicht mehr nutzen.
Bildung von Sammelposten – die Poolabschreibung
Gewerbetreibende, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können gemäß § 6 Abs. 2a EStG auf die Poolabschreibung zurückgreifen, wenn der Kaufpreis des erworbenen Bürostuhls zwischen 250,01 und 1.000 Euro liegt.
Durch die Bildung von Sammelposten werden alle Anschaffungen dieser Preisspanne in einem Sammelposten zusammengefasst, wodurch sich dieser über fünf Jahre hinweg mit je 20 Prozent abschreiben lässt. Dies bietet insbesondere bei Gegenständen, die man normalerweise über einen längeren Zeitraum abschreiben müsste, eine einfache Möglichkeit, die jährlichen Kosten zu reduzieren.
So müssten Büromöbel normalerweise über 13 Jahre abgeschrieben werden, doch dank der Poolabschreibung kann dieser Prozess deutlich schneller abgeschlossen werden.
Die Poolabschreibung ist eine beliebte Wahl, da sie alle Produkte umfasst. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass eine Kombination aus Sofortabschreibung und Sammelpostenbildung in einem einzigen Jahr nicht möglich ist.
Dafür können Sie jedes Jahr erneut entscheiden, welche Methode sich am meisten für Sie lohnt. Es empfiehlt sich daher, die jeweils günstigste Option zu wählen, um die Steuern zu minimieren.
Steuern sparen und Liquidität gewinnen
Wer bei der Anschaffung von Büromöbeln eine kostensparende Option wählen möchte, kann seine Einkäufe aufteilen und so die Vorteile verschiedener Abschreibungsarten nutzen. Wenn die Rechnungsbeträge unter 1.000 Euro liegen, können Sie eine Poolabschreibung ansetzen.
Sogar wenn Sie die Rechnungsbeträge unter 800 Euro halten, können Sie eine Sofortabschreibung für alle Büromöbel in Ihrem Arbeitszimmer in Anspruch nehmen, einschließlich der Tische, Schränke, Regale und Sessel. Diese Option steht sowohl Selbstständigen als auch Arbeitnehmern zur Verfügung.
Die Anschaffung von Büromöbeln kann Ihnen eine erhebliche Steuerersparnis im laufenden Jahr bringen. Diese zusätzliche Liquidität kann insbesondere kleineren Unternehmen oder Selbstständigen zugutekommen, da sie mehr Flexibilität bei der Reaktion auf den beruflichen Alltag bietet.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie das Finanzamt über die Anschaffungen informieren, damit es eine richtige Entscheidung treffen kann. Versuchen Sie, die geplanten Einkäufe mit einem größeren Abstand über das laufende Jahr zu verteilen und begründen Sie, warum die Büromöbel nicht als Einheit zu betrachten sind. Dies kann Ihnen helfen, eine positive Entscheidung zu erhalten.
FAQ
Kann ich meinen Bürostuhl als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?
Gemäß § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist es Arbeitnehmern erlaubt, Bürostühle als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, solange sie ausschließlich für berufliche Zwecke oder Fortbildungszwecke genutzt werden.
Eine private Nutzung ist in diesem Zusammenhang nicht gestattet. Allerdings sind es auch bestimmte Bürostühle, die als außergewöhnliche Belastung aus medizinischen Gründen steuerlich abgesetzt werden können. Dies ist beispielsweise bei Rückenproblemen der Fall, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Wie kann ich meinen Bürostuhl aus medizinischen Gründen steuerlich absetzen?
Ein Bürostuhl kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Zumutbarkeitsgrenze gemäß § 33 EStG überschritten wurde. In diesem Fall ist es sogar möglich, dass der Bürostuhl ausschließlich privat genutzt wird.
Allerdings muss in einem solchen Fall nachgewiesen werden, dass der Bürostuhl aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Operation oder eines Unfalls der Fall sein. Auch zur Vorbeugung gegen weitere Gesundheitsprobleme wie einem Bandscheibenvorfall kann ein Bürostuhl steuerlich anerkannt werden.
Welche Rolle spielen geringwertige Güter bei der Abschreibung?
Geringwertige Güter, auch als GWG bezeichnet, beziehen sich auf Gegenstände, die unterhalb der 800 Euro Grenze liegen. Diese Artikel können als Sofortabzug geltend gemacht werden.
Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen können die GWG auch in eine Poolabschreibung aufnehmen, um die Kosten über einen Zeitraum von 5 Jahren konstant abzuschreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, die GWG-Abschreibung als einmaligen Betrag zu verwenden.