Antrag Zuschuss Bürostuhl bei Deutsche Rentenversicherung

Die Investition in ergonomische oder orthopädische Bürostühle kann teuer sein. Ein Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, die eigenen Anschaffungskosten zu reduzieren. Doch nicht alle Interessenten kommen für einen solchen Antrag infrage.

Wer kann einen Antrag auf Bezuschussung eines Bürostuhls bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen?

Antragsberechtigt sind alle Personen, die bereits seit 15 Jahren oder länger rentenversichert sind. Ebenso berücksichtigt werden alle Personen, die bereits seit 5 Jahren rentenversichert sind und zuvor ein Heilverfahren oder eine Kur durchlaufen haben sowie alle Personen, deren Rente ansteht oder die schon Rente beziehen.

Antrag für Zuschuss zum Bürostuhl bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen

Zählen Sie unter eine der oben genannten Personengruppen, können Sie bis zu 1.305 Euro Zuschuss für Ihren Bürostuhl von der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Damit Ihr Antrag eine Chance hat, bei der Deutschen Rentenversicherung bewilligt zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Interesse an Zuschüssen für Bürostühle ist groß, dementsprechend hoch hat die Deutsche Rentenversicherung die Voraussetzungen zum Erhalt der Zuschüsse angesetzt. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie den Zuschuss erhalten.

#1 Arbeitgeber informieren

Bevor Sie mit einem ärztlichen Attest einen Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können, sollten Sie mit Ihren Arbeitgeber sprechen, ob er sich an die Kosten des Bürostuhls beteiligt. Übernimmt er die Kosten in voller Höhe, ist der Bürostuhl rechtlich das Eigentum Ihres Arbeitgebers und nicht Ihres.

Teilen Sie sich die Kosten, sollten Sie vorab klären, ob Sie den Stuhl bei einem Unternehmenswechsel mitnehmen dürfen. Sollte gar die Deutsche Rentenversicherung den vollen Betrag für die Anschaffung übernehmen, können Sie ihn bei einem Wechsel des Unternehmens in jedem Fall mitnehmen.

Selbst wenn der Arbeitgeber sich nicht an den Kosten für den Bürostuhl beteiligt, benötigen Sie dennoch seine Erlaubnis, um den eigenen Bürostuhl im Büro des Arbeitgebers zu nutzen. In manchen Unternehmen kann es notwendig sein, dass ein Ergonomie-Beauftragter oder ein Betriebsarzt die jeweilige Zustimmung erteilt.

#2 Ärztliches Attest

Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Sie Chancen auf einen Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung haben, ist ein ärztliches Attest. Mittlerweile haben sich die Regularien hier stark verschärft, sodass Sie eines der folgenden Krankheitsbilder vom Arzt attestiert nachweisen müssen:

  • Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
  • Girdlestone-Hüfte
  • Hüft- und Kniearthrodese
  • Morbus Bechterew
  • Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
  • Spondylodese

Seit dem 01.04.2019 können die Zuschüsse nur noch für diese Krankheiten mit ärztlichem Attest eingereicht werden. Zeitgleich hat sich die ehemalige Fördersumme von 435 Euro jedoch ebenso auf 1.305 Euro erhöht, sodass die Personen, die unter diese Diagnosen zählen, höhere Fördermittel erhalten.

Das ärztliche Attest, das Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, muss von einem Facharzt oder Orthopäden stammen. Dabei ist es ebenso notwendig, dass der betreffende Arzt Ihnen in seinem medizinischen Gutachten bescheinigt, dass die Anschaffung des ergonomischen beziehungsweise orthopädischen zwingend erforderlich ist. Entweder um die bestehende Arbeitsfähigkeit in Ihrem Berufsleben zu erhalten oder eine entsprechende erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu gewährleisten.

#3 Kostenvoranschlag

Sobald Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen haben und der ärztliche Bescheid vorliegt, holen Sie sich Kostenvoranschläge für den Kauf Ihres Bürostuhls bei unterschiedlichen Anbietern ein. Diese müssen Sie dem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit konkreten Angeboten vorlegen können.

Entscheidend ist dabei jedoch, dass Sie den Bürostuhl nicht kaufen, bevor Sie nicht die Zusage zur Kostenübernahme der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben. Anderenfalls erlischt der Anspruch darauf, einen Zuschuss zu erhalten und Sie erhalten infolgedessen keinerlei Gelder von der Deutschen Rentenversicherung.

Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einreichen

Stellen Sie den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung mit allen entsprechenden Unterlagen. Dazu zählt neben dem ärztlichen Attest gegebenenfalls ein Entlassungsbericht einer Reha-Klinik, der Kostenvoranschlag des orthopädischen Bürostuhls, sowie eine detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung.

Diese Tätigkeitsbeschreibung muss enthalten, wie oft Sie etwa im Sitzen, Stehen oder im Wechsel zwischen diesen Positionen arbeiten. Dabei sollte für die Deutsche Rentenversicherung ersichtlich sein, dass Sie den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitstätigkeiten im Sitzen verrichten, damit die Notwendigkeit des Bürostuhls zur Erhaltung Ihrer Arbeitskraft entsprechend betont wird.

Die dafür notwendigen Formulare ‚G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag‘ sowie ‚G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind‘ erhalten Sie online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Formulare von Reha-Beratern der Rentenversicherungsträger in Reha-Einrichtungen oder durch Ihre behandelnden Ärzte und Ihre Krankenkasse beraten. Beachten Sie, dass von der Antragsstellung bis zur Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht nur Wochen, sondern sogar Monate vergehen können.

Möchten Sie Beschwerden in der Zwischenzeit lindern, können günstigere Hilfsmittel wie ein Lordosenkissen, oder ein orthopädisches Sitzkissen Linderung verschaffen. Diese Hilfsmittel entlasten die Bandscheiben gezielt. Die Kosten für diese Hilfsmittel können Sie gegebenenfalls durch Förderprogramme Ihrer Krankenkasse zurückholen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Sie diese selbst tragen, um sich eine Entlastung in der Übergangsphase zu verschaffen.

FAQ

Was soll ich tun, wenn der Antrag auf Zuschuss für meinen Bürostuhl von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird?

Legen Sie in jedem Fall Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Diese muss dringend in der entsprechenden Widerrufsfrist erfolgen, die in dem Ablehnungsbescheid genannt ist. Sollten Sie nicht rechtzeitig widersprechen, haben Sie keine Gelegenheit mehr gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen.

Bleiben Sie hartnäckig und versuchen Sie argumentativ die Deutsche Rentenversicherung in Ihrem Widerspruch von der Notwendigkeit der Anschaffung für Ihre weitere Arbeitskraft zu überzeugen.

Ich habe keine der oben genannten Diagnosen, wie kann ich einen Zuschuss für meinen Bürostuhl erhalten?

Verfügen Sie über keine der genannten Diagnosen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung keinerlei Zuschuss für Ihren Bürostuhl beantragen. Gegebenenfalls beteiligen sich jedoch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse an den entstehenden Kosten für die Anschaffung.

Sie sollten sich daher vor dem Kauf eines solchen ergonomischen Bürostuhls dennoch an Ihren Arbeitgeber wenden und nach den entsprechenden Förderprogrammen bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Welche Bürostühle gefördert werden und wie hoch die Förderung ausfällt, unterscheidet sich stark von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Teilen: